I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung das Fahrzeug zum Flughafen Stuttgart, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Kelekci-Parkservice schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von Kelekci-Parkservice ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande.
Vertragspartner sind der Kunde und Kelekci-Parkservice. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Kelekci-Parkservice gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Kelekci-Parkservice eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
Kelekci-Parkservice ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von Kelekci-Parkservice gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von Kelekci-Parkservice allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 % anheben.
Die Rechnung von Kelekci-Parkservice ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Kelekci-Parkeservice kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechungspreises verweigern.
Kelekci-Parkservice ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Kelekci-Parkservice aufrechnen oder mindern.
Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Kelekci-Parkservice am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Kelekci-Parkservice berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Grundpreise:
Die angegebenen Preise gelten für Fahrzeuge, die die folgenden Standardmaße und -gewichte nicht überschreiten:
* Maximale Fahrzeuglänge: [4,8 Meter]
* Maximale Fahrzeugbreite: [1,85 Meter]
* Maximales Fahrzeuggewicht: [2,5 Tonnen]
IV. Rücktritt
Kelekci-Parkservice räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat Kelekci-PArkservice Anspruch auf angemessene Entschädigung. Kelekci-Parkservice hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Kelekci-PArkservice kein Schaden oder der von Kelekci-PArkservice entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Sofern Kelekci-Parkservice den Schaden konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes.
Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von Kelekci-Parkservice sind bei der Schadenberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gilt auch, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
Storniert der Kunde die gebuchte Leistung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Leistungsbeginns, verzichtet Kelekci-Parkservice auf Entschädigungsansprüche.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann auch Kelekci-Parkservice vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Kelekci-Parkservice die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür bestimmten Frist geleistet, so ist Kelekci-Parkservice ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Der Kunde und Kelekci-Parkservice sind darüber hinaus jedoch berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
Als wichtiger Grund sind im übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von Kelekci-Parkservice sowie die berechtigte Besorgnis von Kelekci-Parkservice, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
V. Haftung von Kelekci-Parkservice
Kleine Schäden/Mängel (Bspw.: Macken, Dellen, Kratzer usw.) am Fahrzeug werden bei der Übergabe nicht aufgenommen.
Kelekci-Parkservice ist mit größter Sorgfalt bemüht, das Fahrzeug rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern.
Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist jedoch nicht Vertragsgegenstand.
Kelekci-Parkservice haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt.
Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist Kelekci-Parkservice vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Wild- und jeglichen Tierschäden und elementare Naturkräfte.
Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von Kelekci-Parkservice oder Dritter auf dem Betriebsgelände von Kelekci-Parkservice sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von Kelekci-Parkservice verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Kelekci-Parkservice verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Kelekci-Parkservice ab, soweit Kelekci-Parkservice aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Im Übrigen haftet Kelekci-Parkservice auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens Kelekci-Parkservice.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Kelekci-Parkservice nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Kelekci-Parkservice nur, wenn Kelekci-Parkservice das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von Kelekci-Parkservice ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kelekci-Parkservice. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in zwei Jahren.
Haftung für Fahrzeugschäden:
Kleine Schäden/Mängel (Bspw.: Kratzer, Dellen usw.) am Fahrzeug werden bei der Übergabe nicht aufgenommen.
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Kelekci-Parkservice bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
Kelekci-Parkservice übernimmt keinerlei Haftung für den gleichwohl unwahrscheinlichen Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt.
Kelekci-Parkservice haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
In keinem Fall haftet Kelekci-Parkservice für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
Die Fahrzeuge sind beim Hol- und Bringservice sowie während der Standzeit versichert.
Die Fahrzeuge können für das Umparken für auch im Öffentlichen Raum abgestellt werden.
Haftung für Gepäckbeschädigung:
Kelekci-Parkservice übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden an Gepäckstücken des Kunden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Valet-Service, von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.
VII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist Kelekci-Parkservice Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Stuttgart.
Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Stuttgart als Gerichtsstand.
Kelekci-Parkservice ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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